Spenden und Geldauflagen

Die Stiftung „Leistensches Mauritius-Hospital“ als Trägerin des Alten- und Pflegeheimes St. Mauritius-Hospital in Medebach ist eine gemeinnützige kirchliche Stiftung im Sinne des Stiftungsgesetzes des Landes NRW.

Als gemeinnützige Einrichtung ist sie im Verzeichnis der Geldauflagenempfänger des Landes NRW eingetragen.

Allgemeines:

In Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren kann den Betroffenen die Zahlung von Geldauflagen zugunsten der Staatskasse oder einer gemeinnützigen Einrichtung auferlegt werden. Letztere können regelmäßig nur bedacht werden, wenn sie in einem zentralen Verzeichnis der Justiz des Landes registriert sind. Die Registrierung ist solchen Einrichtungen vorbehalten, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 52, 53, 54 der Abgabenordnung erfüllen. Weitere Voraussetzungen sind unter anderem die Vorlage einer Satzung und eines Körperschaftssteuerfreistellungsbescheides, die Entbindung des Finanzamtes vom Steuergeheimnis sowie die jährliche Übersendung eines Rechenschaftsberichts.

Des weiteren können Sie Spenden auf ein Konto des St. Mauritius-Hospitals überwiesen werden. Da es sich bei dem St. Mauritius-Hospital um eine gemeinnützige Einrichtung im Sinne der Abgabenordnung handelt, stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbestätigung aus.

Bankverbindung:

Sparkasse Hochsauerland              

IBAN: DE87 4165 1770 0071 0022 24 

BIC: WELADED1HSL

 

Interessierte wenden sich an:

St. Mauritius Wohn- und Pflegezentrum

Prozessionsweg 7
59964 Medebach
Tel.: 02982/4060

e-mail: altenheim-medebach@t-online.de